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Neuhof Textil-Holding

Aktiengesellschaft

Hof

 

 

WKN 733110

ISIN DE0007331100
LEI 3912 007V TOAR AO9R G871

 

 

Einladung

zur ordentlichen Hauptversammlung

 

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am
Dienstag, 15. August 2023 um 11:00 Uhr
im Verwaltungsgebäude der
RSG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
in
95030 Hof, Ossecker Straße 172, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.

Tagesordnung

  1. 1.    Verlustanzeige nach § 92 AktG

Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 AktG an, dass bei der Gesellschaft ein Verlust von mehr als die Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.

  1. 2.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Neuhof Textil-Holding Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2022 und des Berichts des Aufsichtsrats der Neuhof Textil-Holding Aktiengesellschaft über das Geschäftsjahr 2022
  2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäfts­jahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäfts­jahr 2022 Entlastung zu erteilen.

  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

            Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

Hinweise und Erläuterungen zur Tagesordnung

Zum Tagesordnungspunkt 1 ist von der Verwaltung keine Beschlussfassung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 AktG beschränkt.

Der Verlust resultiert aus folgenden Entwicklungen:

Die Tochtergesellschaft Die Spinnerei Neuhof GmbH & Co. KG hat angezeigt, dass sie Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt hat und das vorläufige Insolvenz-verfahren eröffnet ist.

Ein Beitrag zur Sanierung der Tochtergesellschaft kann auf Grund fehlender Mittel nicht erneut geleistet werden.

Nach alledem sind von der Tochtergesellschaft in absehbarer Zeit keine Ausschüttungen zu erwarten. Die Anteile sind in der Bilanz der Neuhof Textil-Holding AG abzuschreiben. Danach ergibt sich, dass das Grundkapital verloren ist. Die Liquidität der Neuhof Textil-Holding AG ist erschöpft.

Vorstand und Aufsichtsrat sehen daher keine Chance mehr, die Neuhof Textil-Holding AG fortzuführen. Der Vorstand wird der Hauptversammlung einen mündlichen Bericht zur Lage der Gesellschaft geben.

Zum Tagesordnungspunkt 2 erfolgt keine Abstimmung, da der Jahresabschluss vom Aufsichtsrat am 20. Juni 2023 bereits festgestellt wurde. Über eine Gewinn-verwendung ist nicht zu beschließen, da der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 einen Bilanzverlust ausweist.

Unterlagen

Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäfts-räumen unserer Gesellschaft, Ossecker Straße 172, 1. Stock, 95030 Hof, folgende Unterlagen zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus:

-                     Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der Neuhof Textil- Holding Aktiengesellschaft;

-                     Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Sie werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

 

 

 

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des sechsten Tages vor der Hauptversammlung anmelden, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist. Demnach sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 08. August 2023 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Anschrift anmelden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anmeldung.

Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierzu bedarf es des Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 25. Juli 2023 (00:00 Uhr), sog. Nachweisstichtag, beziehen und der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen), das ist der 08. August 2023 (24:00 Uhr), zugehen muss. Der Nachweis des Aktien­besitzes bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteils­besitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweis­stichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

 

Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Neuhof Textil-Holding Aktiengesellschaft
Ossecker Str. 172
95030 Hof

Nach Eingang der Anmeldung mit Nachweis des Aktienbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt.

 

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die entsprechende Stimmrechtsvollmacht ist - sofern weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigt wird - schriftlich zu erteilen und der Gesell­schaft bei der Registrierung zur Hauptversammlung vorzulegen. Wenn ein Kredit­institut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht keine Schriftformerfordernis. In diesen Fällen ist die Vollmacht durch die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen nachprüfbar festzuhalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereini­gung oder eine andere der in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form ab.

 

 

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge, Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG und Ergänzungen der Tagesordnung (§ 122 AktG) sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden:

Neuhof Textil-Holding Aktiengesellschaft
Ossecker Straße 172
95030 Hof

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nebst einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach Eingang im Internet unter www.neuhof-textil-holding-ag.de veröffentlicht.

 

Hof, 20. Juni 2023

 

Neuhof Textil-Holding Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Dieter Laubmann